Falsches Signal von Mainzer Amtsgericht – Polizistenbeleidigung ist kein Kavaliersdelikt!

Falsches Signal von Mainzer Amtsgericht – Polizistenbeleidigung ist kein Kavaliersdelikt!

Das Amtsgericht halbiert nach Einspruch eine Geldstrafe gegen einen linken Demonstranten auf nun mehr 750 Euro, der bei einer Anti-AfD-Demo die Polizei beleidigt hatte. Dabei stellte sich heraus: Der Ungelernte ist kein unbeschriebenes Blatt.

Jetzt mußte sich ein 23-Jährige Mann auf der Anklagebank des Mainzer Amtsgerichts verantworten. Er hatte Einspruch gegen eine Geldstrafe von 1500 Euro eingelegt. Er hatte Polizisten während einer AfD-Veranstaltung mit Dr. Alexander Gauland im Kurfürstlichen Schloß beleidigt. Der Angeklagte bestritt nicht, dass er die Beamten verbal äußerst derb beleidigt hatte. Damals war er aus Unmut darüber, dass einige seiner Mitstreiter aus der Menge separiert worden waren, ausfällig geworden. „Bullen“ war dabei noch das harmloseste gewesen, das er geäußert hatte. Die Polizeibeamten ließen sich das nicht bieten, weshalb dem 23-Jährigen Anfang 2019 die Aufforderung zur Zahlung einer Geldstrafe zugestellt wurde.

Ziel des Einspruchs war jetzt eine Milderung der Strafe, er sei Hartz- IV-Empfänger, habe im Monat lediglich 430 Euro. Die Miete zahle das Amt. Seine Freundin sei im fünften Monat schwanger, Hauptschulabschluss und abgebrochene Lehre schon nach drei Monaten. Eine steile Karriere! Andere Geldstrafen, ebenfalls wegen Beleidigung und auch wegen Schwarzfahrens wolle er jetzt zu Arbeitsstunden umwandeln lassen. Eine Reduzierung der Tagessätze war vorliegend nicht möglich, so das Gericht.  Jedoch meinten Richter und Anklägerin, dass die ursprünglich verhängte Strafe mit einer Tagessatzhöhe von 30 Euro im Falle des arbeitslosen Wormsers zu hoch gegriffen war. Man könne hier maximal 15 Euro festsetzen. Die verhängte Strafe wurde demnach halbiert, so dass noch 750 Euro bleiben. Der Angeklagte, der die neue Strafe akzeptierte, kündigte an, die Strafe abzuarbeiten.

Man könnte an dieser Stelle anregen, dass der junge Mann doch seine Tatkraft in Zeiten der Krise als Erntehelfer zur Verfügung stellen könnte. Darüber hinaus ist die Reduzierung der Geldstrafe sicherlich kein geeignetes Mittel, um dem zunehmend respektlosen Umgang mit Polizeibeamten entgegen zu wirken.