Maskenpflicht im Freien – unwissenschaftliche Corona-Willkür

Maskenpflicht im Freien – unwissenschaftliche Corona-Willkür

Inzwischen hat sie sich in fast jeder deutschen Stadt durchgesetzt: Die Maskenpflicht im Freien. In der Mainzer Innenstadt erinnern an jeder Ecke Hinweisschilder an die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Inzwischen sind nicht einmal mehr einfache Stoffmasken ausreichend, nur noch medizinische OP- und FFP2-Masken sind gestattet. Jeder Besuch der Innenstadt wird damit zu einer echten Herausforderung: Kaum jemand weiß noch, wo und wann er welche Masken zu tragen hat. Die Verordnungen ändern sich inzwischen fast im Wochentakt.

Und zu welchem Zweck? Glaubt man führenden Aerosol-Forschern, sind die Masken im Freien komplett sinnlos. Eine Ansteckung durch Viren in Aerosol-Partikeln sei in der Regel erst durch einen längeren Aufenthalt in geschlossenen Räumen möglich, in welchen sich die Viren ansammeln könnten. Hingegen müsse man sich mindestens 15 Minuten direkt vor der Aerosol-Wolke einer anderen Person befinden, um sich an der frischen Luft überhaupt anstecken zu können, so der führende Aerosol-Forscher Dr. Gerhard Scheuch im Interview mit dem Radiosender SWR1.

Die Politik zeigt sich von solchen Einwürfen aus der Wissenschaft unbeeindruckt. Auch die Justiz scheint momentan nicht willens, solchem offensichtlichen Machtmissbrauch Einhalt zu gebieten: In Hamburg bestätigte das dortige Oberverwaltungsgericht die besonders absurde Maskenpflicht für Jogger. Begründung: Gerade wegen der bei Joggern erhöhten Atemfrequenz hielten sich Aerosole auch im Freien über längere Zeit in der Luft. Dies ist zwar wissenschaftlicher Humbug, jedoch fügt das Gericht an, die Einhaltung eines Abstandes sei allein nicht ausreichend, um eine Ansteckung mit der erforderlichen Sicherheit auszuschließen. Dies stellt eine dreiste Umkehrung des Grundrechtsprinzips dar: Eine Einschränkung von Grundrechten ist nach Logik dieser Rechtsprechung legitim, solange ein hemmender Einfluss auf die Infektionszahlen nicht auszuschließen ist. Belege für eine Wirkung dieser absurden Regelung? Fehlanzeige.

Zusammenfassend muss man ernüchtert konstatieren: Der Staat hebelt in seinem Corona-Wahn unsere Grundrechte bis hin zu Versammlungsrecht oder Unverletzlichkeit der Wohnung aus, erlässt kafkaeske Vorschriften ohne wissenschaftliche Grundlage wie Maskenpflicht im Freien oder Ausgangssperren und kann sich hierbei auf willfährige Richter verlassen, welche diese Verordnungen verlässlich abnicken. Und sollte wie im Falle des Weimarer Sozialrichters ein Urteil doch nicht dem politischen Willen entsprechen, schreckt man auch nicht mehr vor Ermittlungsverfahren und Hausdurchsuchungen zurück. All das ist keine Grundordnung mehr, welche sich freiheitlich oder demokratisch schimpfen kann. Zu allem Überfluss werden die Kritiker der Corona-Politik wie AfD oder Querdenker mit Diffamierungen und staatlicher Repression überzogen. Als AfD sind wir solchen Methoden jedoch schon viele Jahre ausgesetzt und halten nach wie vor stand. Jetzt erst recht: Für die Freiheit unserer Bürger und für die Zukunft unserer Kinder!