„Zweckentfremdungsverbot“: Enteignung durch die Hintertür

„Zweckentfremdungsverbot“: Enteignung durch die Hintertür

Die von der Stadtspitze geplante sogenannte „Zweckentfremdungsverbortssatzung“ zum Verbot einer Zweckentfremdung von Wohnraum in Mainz ist nach Ansicht der AfD-Stadtratsfraktion eine hilflose Bankrotterklärung einer jahrelang verfehlten Wohnraumpolitik der politisch Verantwortlichen. Eine derartige „Enteignungs-Satzung“ wurde in Rheinland-Pfalz noch von keiner anderen Kommune eingeführt.

Stadtrat Stephan Stritter, stellv. AfD-Fraktionsvorsitzender: „Dieser Satzungsentwurf soll offenbar vom jahrelangen Versagen des Stadtvorstandes ablenken, ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und ist kein wirkungsvolles Instrument gegen den Wohnraummangel. Diese Satzung bedeutet eine Enteignung von privaten Vermietern und Immobilienbesitzern durch die Hintertür, weil diese über bereits bestehende gesetzliche Vorgaben hinaus von der Stadt vorgeschrieben bekommen sollen, wie sie ihr Privateigentum nutzen dürfen. Dabei setzt die Verwaltung offenbar auf eine Art „Blockwartmentalität“ von Bürgern, die ihre Nachbarn bespitzeln, denunzieren und anzeigen sollen, wenn sie der Ansicht sind, Wohnraum wird zweckentfremdet. Statt eine derartige Satzung einzuführen, sollte die Stadt Mainz endlich die Bedingungen und Anreize für Investoren verbessern und bürokratische Hindernisse abbauen, Grunderwerbs- und Grundsteuer senken und völlig überzogene Klimavorgaben streichen oder am besten erst gar nicht umsetzen. Die AfD wird dieser „Zweckentfremdungsverbortssatzung“ nicht zustimmen und fordert die übrigen Ratsparteien auf, diese Zwangsmaßnahme der Verwaltung zu verhindern“.